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Vertrags- / Mietbedingungen:

Vertrags- / Mietbedingungen Ferienhaus Witte Bergen 69 IJhorst

Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
a) Ferienunterkünfte: Zelt, Wohnmobil, Wohnmobil, (mobiler) Wohnwagen, Bungalow, Ferienhaus, Wanderhütte und dergleichen;
b. Unternehmer: die Firma, Institution oder Vereinigung, die dem Urlauber das Feriendomizil zur Verfügung stellt;
c. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer eine Vereinbarung über die Ferienunterkunft getroffen hat;
d. Mitvertretung: die in der Vereinbarung angegebene (n) Person (en);
e. Dritte: jede andere Person, die nicht der Urlauber und / oder sein Mitreisender ist;
f. vereinbarter Preis: die für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlte Entschädigung; hiermit dient der auf der Grundlage einer Preisliste anzugeben, die nicht im Preis enthalten ist;
g. Kosten: alle Kosten für den Unternehmer, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Freizeitgeschäfts stehen;
h. Information: schriftliche / elektronische Daten über die Nutzung des Feriendomizils, die Ausstattung und die Aufenthaltsbestimmungen;
j) Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor dem Beginn des Aufenthalts.

Artikel 2: Inhaltsvereinbarung
1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber zu Erholungszwecken keinen ständigen Wohnsitz zur Verfügung sondern eine Ferienresidenz des Typs oder der Art, die für den vereinbarten Zeitraum vereinbart wurde mie einem vereinbarten Preis.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Auskünfte zu erteilen, auf deren Grundlage dieser Vertrag auch vorab geschlossen wird. Der Unternehmer informiert den Urlauber immer rechtzeitig schriftlich über Änderungen.
3. Sofern die Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich von den Angaben abweichen, hat der Urlauber das Recht, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
4. Der Urlauber ist verpflichtet, die Vereinbarung und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass Mitbesucher und / oder Dritte, die ihn besuchen und / oder bei ihm bleiben, die Vereinbarung und die dazugehörigen Informationen einhalten.

Artikel 3: Dauer und Ablauf der Vereinbarung
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Frist rechtswirksam, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 4: Preis und Preisänderung
1. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätze vereinbart, die vom Unternehmer in Rechnung gestellt werden gegründet.
2. Fällt nach Feststellung des vereinbarten Preises eine Belastungserhöhung des Unternehmers an, so wird gesondert verrechnet Kosten, die durch eine Änderung von Gebühren und / oder Abgaben entstehen, die in direktem Zusammenhang mit der Ferienunterkunft oder dem Urlauber stehen, können auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden.

Artikel 5: Zahlung
1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist, unter Beachtung der vereinbarte Termine.
2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Ankündigung seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Ankündigung nach, so hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag unbeschadet des Rechts des Unternehmers mit sofortiger Wirkung zu kündigen vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Wenn der Unternehmer nicht über den am Ankunftstag fälligen Gesamtbetrag verfügt, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
4. Die dem Unternehmer nach Inverzugsetzung zumutbaren außergerichtlichen Kosten trägt der Urlauber. Wurde der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, wird der ausstehende Betrag nach schriftlicher Mitteilung mit dem gesetzlichen Zinssatz verrechnet.

Artikel 6: Stornierung
1. Im Falle einer Stornierung zahlt der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung. Dies beläuft sich auf:
- bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Starttermin 15% des vereinbarten Preises;
- bei Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor dem Startdatum 50% des vereinbarten Preises;
- bei Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor dem Starttermin 75% des vereinbarten Preises;
- bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90% des vereinbarten Preises;
- bei Stornierung am Tag des Starttermins 100% des vereinbarten Preises.
2. Die Erstattung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig erstattet.

Artikel 7: Nutzung durch Dritte
1. Die Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmers gestattet.
2. Die erteilte Erlaubnis kann mit Auflagen versehen werden, die vorher schriftlich niedergelegt werden müssen.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum.

Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines schuldhaften Mangels und / oder einer rechtswidrigen Handlung
1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a) Wenn der Urlauber, Miturlauber und / oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten oder einhalten, werden die dazugehörigen Informationen und / oder behördlichen Vorschriften trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung in einem solchen Umfang bereitgestellt, dass nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness kann von dem Unternehmer nicht erwartet werden, dass er den Vertrag fortsetzt.
b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und / oder Mitreisenden stört oder die gute Stimmung auf oder in unmittelbarer Nähe des Standortes beeinträchtigt;
c. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung der Nutzung des Ferienhauses widerspricht.
2. Wenn der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung wünscht, muss er dies dem Urlauber in einem persönlichen Brief mitteilen. In diesem Schreiben muss der Urlauber über die Möglichkeit der Einreichung des Rechtsstreits beim Streitbeilegungsausschuss und über die Frist gemäß Artikel 13 Absatz 3 unterrichtet werden, die zu berücksichtigen ist. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Mahnung verzichtet werden.
3. Nach der Stornierung muss der Urlauber sicherstellen, dass die Ferienunterkunft geräumt wird und der Platz so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt wird.
4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Tarifs verpflichtet.

Artikel 10: Gesetze und Vorschriften
1. Der Unternehmer muss jederzeit sicherstellen, dass die Ferienresidenz sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die die Regierung für die Ferienresidenz festlegt (stellen kann).
2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsbestimmungen strikt einzuhalten. Er ist auch dafür verantwortlich, dass der / die Mitreisende (n) und / oder Dritte (n), die ihn besuchen und / oder bei ihm bleiben, die auf der Gelände geltende Sicherheit gewährleisten Vorschriften strikt einhalten.

Artikel 11: Wartung und Bau
1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Naherholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
2. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und die unmittelbare Umgebung während der Vertragsdauer in dem Zustand zu halten, in dem sie dem Urlauber übergeben wurde.
3. Es ist dem Urlauber, Mitreisenden und / oder Dritten nicht gestattet, im Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Büsche zu beschneiden oder sonstige Aktivitäten dieser Art auszuführen.

Artikel 12: Haftung
1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Schäden als Körperverletzung und Tod ist auf maximal 455.000 € pro Veranstaltung begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, hierfür eine Versicherung abzuschließen.
2. Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden an seinem Standort, es sei denn, dies ist auf einen vom Unternehmer zu vertretenden Mangel zurückzuführen.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungsbedingungen oder sonstiger höherer Gewalt.
4. Der Unternehmer haftet für Störungen in den Versorgungsunternehmen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch die Handlung oder Unterlassung von ihm, der (den) Mitperson (en) und / oder Dritten verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber entstanden sind, die mitreisende (n) und / oder dritte (n) Person (en) können zugeteilt werden.
6. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Meldung von Belästigungen durch andere Urlauber durch den Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Impressionen

2023 © Ferienhaus DE WITTE BERGEN 69

Adresse: Paviljoenweg 1 • 7955PR IJhorst • Ferienhaus Witte Bergen 69 • Overijssel • Holland.

   +31-58-3010506



   +31-6-53259487 (Mobil)



info[at]vakantiehuiswittebergen.nl

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Vertrags- / Mietbedingungen Ferienhaus Witte Bergen 69 IJhorst. Freistehendes Ferienhaus auf Natur - Ferienpark (ohne Einrichtungen) in IJhorst in der niederländischen Provinz Overijssel. Die Umgebung ist eine Oase von Ruhe, mit viel Platz und Natur. Genießen Sie wunderschöne Wanderungen und Fahrradtouren, die Sie in der unmittelbaren Umgebung unternehmen können.



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